Kinder schützen – jetzt! fordert:
Wissenschaftsbasierte Massnahmen für obligatorische Schulen der Schweiz
Schweizweiter Mindeststandard für den Schutz der Kinder und Jugendlichen in in der Volksschule.
- Massnahmen-Start: Es besteht ab festgelegtem Startdatum eine Maskenpflicht für mindestens 14 Tage.
- PCR-Saliva-Pooltests: Alle Kantone nutzen das Pooltest-Angebot des Bundesrates und testen flächendeckend zweimal wöchentlich mindestens jene Altersgruppen, für die entweder kein Impfangebot oder kein ausreichender Impfschutz gegen ungebremste Ausbreitung von SARS‑CoV‑2 besteht. Die restlichen Schulklassen testen mindestens einmal wöchentlich. Kantone, die bisher keine präventiven Reihentests an den Schulen organisiert haben, nutzen das Angebot des Bundesrates über die Plattform und Logistik von TOGETHER WE TEST.
- Individualtests zur Poolauflösung: Bei positivem Pooltest Quarantäne für die ganze Klasse bis zur schnellstmöglichen Poolauflösung (Standard-TTIQ [1]) durch Individualtests (Massnahme #4) mit der PCR-Saliva-Methode bei der ganzen Klasse, entweder mit gleichzeitig abgenommenen Individualproben oder mit neuen Individualproben, wobei letztere bei asymptomatischen Schülerinnen und Schülern (SuS) ebenfalls in der Schule durchgeführt werden, zur Entlastung der Eltern und Minimierung von Verzögerungen.
- Maskenpflicht bis zur Poolauflösung («Maskenpflicht statt Quarantäne» für «Grüne Zone»):
Befreiung von Quarantäne (Massnahme #2) und Ersatz durch Maskenpflicht
(i) nur dann, wenn die 7-Tage-Inzidenz bei Kindern sowie deren Änderung gegenüber der Vorwoche die entsprechende Kennzahl der Gesamtbevölkerung nicht übersteigt; und
(ii) nur für diejenigen SuS, welche an den repetitiven Tests der vergangenen 14 Tage teilgenommen haben und keine Dispens von der Maskentragpflicht geltend machen. - Individualtest – Vorgehen bei PCR-bestätigter Neuinfektion (Standard-TTIQ [1]) Bei jedem Nachweis einer Neuinfektion in der Klasse erfolgt die sofortige Isolierung des/der Betroffenen, Kontaktquarantäne für enge Kontakte gemäss Kantonsarzt und Maskenpflicht für den Rest der Klasse, unabhängig davon, wie der PCR-Nachweis erbracht wurde.
- «Grüne Zone»: Lockerungen der verordneten Maskenpflicht sind in einer Klasse nur möglich, wenn alle Tests der vergangenen 14 Tage negativ sind und die epidemiologische Lage dies zulässt. Letzteres ist dann der Fall, wenn die 7-Tage-Inzidenz bei Kindern sowie deren Änderung gegenüber der Vorwoche die entsprechende Kennzahl der Gesamtbevölkerung nicht übersteigt. Die Maskenpflicht kann nur für diejenigen SuS gelockert werden, welche an den Pooltests der vergangenen 14 Tage teilgenommen haben. Treten erneut Infektionen auf, sei es bei den fortgesetzten Pooltests (Massnahmen #1 bis #4) oder bei einem Individualtest (Massnahme #4), tritt wiederum eine Maskenpflicht gemäss Massnahme #3 oder #4 in Kraft.
- Regelmässiges, mit CO2 – Sensoren kontrolliertes Lüften in allen Klassenzimmern, sowie regelmässiges Lüften auf den Toiletten. Zeigen CO2 – Sensoren wiederholt eine ungenügende Luftqualität (> 800 ppm), sind die Gemeinden dazu angehalten, in den entsprechenden Räumen HEPA-Filter zu installieren. Diese Investition macht selbst nach Abklingen der Pandemie Sinn, da eine gute Luftqualität dem Lernen förderlich ist.
- Vermeidung der Durchmischung von Klassen/Kohorten (Bsp. Mittagstisch, Schullager).
- Familien, die mit vulnerablen Personen im gleichen Haushalt leben, erhalten die Möglichkeit, ihr Kind mit Hilfe eines Arztzeugnisses für die vulnerable Person mit Antrag an die Schulleitung von der Präsenzpflicht dispensieren zu lassen, solange an den Schulen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht.
- Fernunterricht für Kinder in Quarantäne, Isolierung oder in der Situation von Massnahme #8.
Die Harmonisierung durch einen schweizweit gültigen Mindeststandard schützt Kinder im Präsenzunterricht, Familien und Gesellschaft und entlastet die Schulleitungen und Lehrbeauftragten.
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[1] Test-Trace-Isolate-Quarantine-Strategie der Swiss National COVID-19 Science Task Force.