Konkrete Forderungen

Update vom 17. 11. 2021: Die Wissenschaftsbasierten Massnahmen für Schulen wurden aktualisiert und neu strukturiert.

Wissenschaftsbasierte Massnahmen für obligatorische Schulen der Schweiz

Forderungen vom 31. 10. 2021, sowie Update vom 14. 11. 2021.

Als einheitlichen Mindeststandard für alle Schweizer Schulen fordern wir eine durchdachte Kombination von Tools für den Infektionsschutz:

  1. Repetitive PCR-Saliva-Pooltests 2x wöchentlich, flächendeckend schweizweit und auf allen Stufen der obligatorischen Schulpflicht. Konsequentes Nachtesten der ganzen Klasse bei auftretenden Fällen, gemäss Test-Trace-Isolate-Quarantine-Strategie (TTIQ).

  2. Schnellstmögliche Einzel-Nachtestungen von asymptomatischen Schülerinnen und Schülern (SuS) mit PCR-Saliva-Methode in der Schule, zur Entlastung der Eltern und Minimierung von Verzögerungen. Einzel-Nachtestungen von symptomatischen SuS gemäss kantonalen Vorgaben.

  3. Erleichterung „Maskenpflicht statt Quarantäne“ strikte nur für diejenigen Schülerinnen und Schüler, welche entweder geimpft sind oder an den repetitiven Testungen der vergangenen 14 Tage teilnahmen; diese Erleichterung ist jedoch nur dann zu gewähren,  wenn die gemittelte Inzidenz(a) im Schulalter (Altersgruppen 0-9 und 10-19 Jahre) die Inzidenz(a) der Gesamtbevölkerung im Kanton nicht deutlich übersteigt.

  4. Schutz vor Corona-Übertragungen via Aerosole mittels schweizweiter Maskenpflicht für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler in den ersten 2 Wochen nach den Ferien, danach Maskenbefreiung in grünen Zonen, d.h. für Klassen, in welchen während der ver­gangenen 14 Tage weder Fälle noch positive Pools auftraten, wobei die Maskenbefreiung ausschliesslich für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler (SuS) gilt, welche entweder geimpft sind oder an den repetitiven Testungen der vergangenen 14 Tage teilnahmen.

  5. Schutz vor Corona-Übertragungen via Aerosole mittels schweizweiter Erhöhung der Luftqualität in Schulzimmern durch regelmässiges, kontrolliertes Lüften mit CO2-Sensoren. HEPA-Filter in grossen Klassen mit geringem Frischluftanteil.

  6. Einhaltung der Grundregeln wie Hygiene und Vermeidung der Durchmischung von Klassen/Kohorten.

  7. Fernunterricht und konsequente Isolierung für positiv-bestätigte SuS sowie Kontaktquarantäne für deren nahe Kontaktpersonen.

  8. Aufhebung der Präsenzpflicht und Möglichkeit für Fernunterricht für Kinder, die mit vulnerablen Personen im gleichen Haushalt leben (mit Arztzeugnis), schweizweit. Bedarfsgerechte Unterstützung des Fernunterrichts durch Leihgabe von Informatik-Hilfsmitteln.

  9. Aufhebung der Präsenzpflicht und Möglichkeit für Fernunterricht, wenn die gemittelte Inzidenz(a) im Schulalter (Altersgruppen 0-9 und 10-19 Jahre) die Inzidenz(a) der Gesamtbevölkerung im Kanton „wesentlich“ übersteigt (Faktor 2-3 TBD, Inzidenz-gesteuerte Aufhebung der Präsenzpflicht). Hier sind die Erziehungsberechtigten hauptverantwortlich für eine angemessene Betreuung, so dass der Fernunterricht bei SuS nicht zu Lernrückständen führt.

(a) Relative Häufigkeit von Neuinfektionen.

Update vom 14. 11. 2021 im PDF-Format: